Startseite / Home
Vorwort / Introduction
Wir über uns / About Us
Clubgeschichte / History
Gewässer /  Waterways
Alarmplan Gewässer
Fischereiaufsicht/Visitor
Gewässerdaten
ASV - Jugend / Club Youth
Aktuelles / News
Termine / Important Dates
Vereinsmeister / Champion
Veranstaltungen / Events
Fischerfest/Fisher Festival
Aufnahme / New Member
Presse / Press
Vereinsintern / Internal
Anfahrt  / How to find Us
Vereinsartikel / Shop
Förderer / Sponsors
Partner / Business Partner
Kontakt / Feedback
Gästebuch / Guestbook
Links
Impressum
Blog-Fischerfest
Sitemap


                           Angelsportverein ASV 1971 Ober-Roden e.V.



                      Angelsportverein ASV 1971 Ober-Roden e.V.

                                  Alarmplan für die Gewässer

                                       

Alarmplan_asv1971.pdf

Maßnahmen beim Auftreten von Fischsterben oder Verschmutzungen an unseren Gewässern:

1. Meldung an die örtliche Polizeidienststelle oder Gemeindeverwaltung.
    Polizei  Tel.: 06074 / 8370 / Gemeindeverwaltung Rödermark, Tel.: 06074 / 9110   

2. Wasserprobe entnehmen.

Die entnommenen Wasserproben müssen von einem Beamten bestätigt werden. Die Proben müssen an der Stelle, wo tote, taumelnde Fische, oder wo das Wasser verdächtige Färbungen, Schaumbildungen oder dergleichen zeigt, entnommen werden. Etwa 100 Meter oberhalb und unterhalb der Einlaufstelle müssen auch      Wasserproben entnommen werden. Die Flaschen für die Wasserproben müssen sauber und gut verschließbar sein. Sie müssen mindestens einen Inhalt von 3/4 Liter haben. Die Flaschen müssen mit folgenden Angaben beschriftet werden: Die Anschrift des Entnehmers und einem Zeugen, Name des Gewässers, Standort und Gemarkung, Zeitpunkt der Entnahmen, wenn möglich Angaben über die Ursache wie eventuelle      Beobachtungen über eine Wasserveränderung.   

3. Entnahme von geschädigten oder toten Fischen.     

Sollten erkrankte Fische eingeschickt werden, müssen sie in dickwandigen Plastiktüten, die mit 1/3 Wasser und mit 2/3 Sauerstoff oder Luft zu füllen sind, verpackt und überbracht werden. Sollten verendete Fische eingeschickt werden, dann per Express oder durch eigene Zustellung. Die Fische sollten nur eingesandt werden, wenn unmittelbar vorher der Tod eingetreten ist. Sie müssen in Pergamentpapier, keine Plastikbeutel, unter Hinzugabe von Eisbeuteln mehrmals in Zeitungspapier     eingeschlagen und in einem Behälter abgegeben werden. Für die     Schadenserklärung ist ein Begleitschreiben, das die Umstände schildert, die zum Schaden führten, beizugeben. Dazu gehört auch eine Gewässerbeschreibung. Wasserproben und entnommene Fische müssen bis zu ihrer Ablieferung kühl- möglichst in einem Kühlschrank aufgehoben werden.

                                                Meldestellen

Bezeichnung                          Name                             Telefon                  Mobil

1. Vorsitzender                     Heinz Berker                    06074-99687   016091437764

2. Vorsitzender                     Leo Baal                          06074-90126   015158027908

Gewässerwart                      Hermann Berger                06074-95143    01785386001

Platzwart                             Willi Reuter                       06106-733414   01601886521

Feuerwehr                                                                   112  

Untere Wasserbehörde         Herr Dipl.-Ing. L. Ressel     06074-81805125  

Untere Fischereibehörde       Herr Hartmann                   06074-81805130  

Obere Fischereibehörde        Herr Dr. Köhler                  06151-125271  

Polizeipräsidium Offenbach   Herr Thomas Zeisberger      06151-9694265      Umweltabteilung   K23/24 

Staatliches Medizinal-           Herr Dr. J. Nilz                  0641/3006770  
Lebensmittel- und      
Veterinäruntersuchungsamt       


Alarmplan für die Gewässer(zum Download bitte anklicken).

                                            

Alarmplan_asv1971.pdf